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Waffengesetz und Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
WaffG und WaffVwV 2012

hrsg. Ostgathe/Hexels,
mit Einführung zur WaffVwV 2012
von Dr. Stefan Braun,

2012, ca. 400 Seiten, DIN A6

Preis: € 16,80


Das besondere Praxisbuch mit über 600 Stichwörtern und speziellem Aufbau; - ein Muss für jeden Praktiker des Waffenrechts!

Boorberg


 

WaffenKompass (LDJW)

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Lfd. Datum Titel Einleitungstext Wörter
1 20.07.2010 LDJW - Elektrodistanzgeräte generell verboten?

AirteaserLexDejur beschäftigt sich in seinem aktuellen WaffenKompass mit Distanz-Elektroimpulsgeräten. Nicht nur in der der waffenrechtlichen Fachwelt gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die als Air-Taser bekannt gewordenen Gegenstände dem uneingeschränkten waffenrechtlichen Verbot unterliegen oder nicht. Fraglich ist zudem, ob die bestehende Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes zur Regelung des Umgangs mit verbotenen Elektroimpulsgeräten ohne Zulassung und Prüfzeichen vom 28.08.2003 (Quelle: bka.de) auf diese Geräte anwendbar ist.

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2 02.05.2010 LDJW - Verbotene Waffe oder Modeaccessoire?

Schlagring als GürtelschnalleLexDejur untersucht einen sog. Gürtelschnallenschlagring. Wie die Bezeichnung bereits zum Ausdruck bringt, findet der Gegenstand in der typischen Form eines Schlagringes als Gürtelschnalle Verwendung. Als so genannter Gürtelschnallenschlagring wird dieser Gegenstand in Modegeschäften sowie Internetportalen zum Verkauf angeboten. LexDeJur klärt die Frage nach der Waffen- und Verbotseigenschaft des Gegenstandes im Sinne des WaffG. Die Praxis zeigt insbesondere anhand von Medienberichten die offenbar nicht immer eindeutige Rechtslage zu diesen Gegenständen.

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3 04.04.2010 LDJW - Teleskopschlagstock vs. Stahlrute

Teleskopschlagstock vs. StahlruteZwischen Teleskopschlagstöcken (TS) und Stahlruten (SR) ist waffenrechtlich zu differenzieren, auch wenn die Gegenstände auf dem ersten Blick ein ähnliches Aussehen aufweisen. Das WaffG sieht für TS und ausziehbare SR völlig unterschiedliche Rechtsfolgen vor. Die Ausziehbarkeit der SR ist allerdings irrelevant.
Die Praxis zeigt in der gebotenen Abgrenzung dieser Waffen erhebliche Schwächen. Letztlich entscheidet die richtige Einordnung darüber, ob der Besitzer Straftäter ist oder nicht.

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4 04.04.2010 LDJW - Waffen und Nicht-Waffen !

Black dragonBei dem „Black Dragon“ handelt es sich um ein Klappmesser, das mit zwei identischen, jeweils 8,9 cm langen Klingen ausgestattet ist. Diese können aufgrund des am Klingenrücken angebrachten sowie abschraubbaren Klingenhebers einhändig bedient werden. Im ausgeklappten Zustand erfolgt eine automatische Arretierung der einseitig geschliffenen Klingen.
LexDeJur® untersucht hier insbesondere, ob es sich beim vorliegenden Gegenstand um eine Hieb- und Stoßwaffe im Sinne des Gesetzes handelt. Gerade mit der Einstufung von Messern als Hieb- und Stoßwaffe tut sich die Praxis wegen der unklaren Gesetzeslage schwer.

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