RSS 2.0!-Feeds, wozu und wie?
Wir halten Sie ständig auf dem Laufenden! - Dank RSS 2.0!-Feeds. LexDeJur® verwendet diese Feeds vor allem in den Bereichen, in denen ein hoher Grad an Aktualisierung besteht. Die Feeds ermöglichen Ihnen eine permanente Information über Neuigkeiten zum Waffenrecht und sämtlichen Neuerungen zur Website. Sie brauchen nicht mehr länger die Website von LexDeJur® zu besuchen, um nach Aktualisierungen Ausschau zu halten. Das übernimmt von nun an LexDeJur® für Sie! Sie erhalten Neuheiten automatisch und erreichen dadurch eine erhebliche Zeitersparnis und höheren Komfort. Nutzen Sie diesen Service von LexDeJur® überall dort, wo Ihr Browser das RSS-Zeichen im aktiven Modus zeigt.
Durch einen Klick auf das RSS-Zeichen Ihres Browsers können Sie den jeweiligen Feed von LexDeJur® KOSTENLOS abonnieren. Sie erhalten dann automatische Aktualisierungen zu dem von Ihnen gewählten Bereich. Wir bieten RSS-Service derzeit in folgenden Bereichen:
RSS 2.0!-Feeds, was noch?
Um die Feeds, die Sie abonniert haben, empfangen und lesen zu können, benötigen Sie einen sog. RSS-Reader. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Browserversion nicht gleich eine solche Readereigenschaft von Haus aus mitbringt. Im Internet Explorer 8.0 finden Sie Ihre Feeds durch Klick auf den Favoritenbutton der Favoritenleiste. Auch eMail-Klienten, wie Outlook ab Version 2007, unterstützen Feedeinträge. Unter Windows7 haben Sie die Möglichkeit, sich sog. Feedschlagzeilen über Minianwendungen unmittelbar auf Ihrem Desktop anzulegen. Sollten Sie über keine der oben genannten Alternativen verfügen, installieren Sie einfach einen kostenlosen, externen RSS-Reader, wie den Feedreader 3.14 von i-Systems Inc. (Quelle: www.chip.de).
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit diesem Service!
Ihr
LexDeJur®-Team
