Waffengesetz und Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
WaffG und WaffVwV 2012
hrsg. Ostgathe/Hexels,
mit Einführung zur WaffVwV 2012
von Dr. Stefan Braun,
2012, ca. 400 Seiten, DIN A6
Preis: € 16,80
Das besondere Praxisbuch mit über 600 Stichwörtern und speziellem Aufbau; - ein Muss für jeden Praktiker des Waffenrechts!
Wer suchet, der findet! Diese biblische Redewendung sollte eigentlich auch gelten, wenn man den Begriff „Waffenrecht“ in Google eingibt und LexDeJur finden möchte.Doch da braucht es noch etwas Zeit und vor allem Geduld. LexDeJur ist erst seit einem Monat auf dem Markt und muss in den umfangreichen Datenbanken von Google erst einmal eingeordnet werden, was noch bis zu zwei Monate dauern dürfte.
Erste Erfolge zeigen sich bei kleinen Suchmaschinen, die allerdings gegenüber dem Suchriesen nicht nur über geringere Datenbestände, sondern auch über erheblich geringere Markanteile verfügen. Aber immerhin! Yahoo mit einem Markanteil von 2,7% listet LexDeJur auf Platz 3, genauso wie Fireball mit 0,1% Markanteil (Bing (2,4%) auf Platz 39, ixquick (0,2%) auf Platz 8 und allesklar (0,1%) auf Platz 2).
Das alles kann schließlich nicht darüber hinweg täuschen, dass Google mit einem Marktanteil von runde 90% die wichtigste Suchmaschine ist und LexDeJur auf das entscheidende Stichwort hin bisher noch nicht einsortiert hat. So ist es auch zu erklären, dass sich die Besucherzahlen derzeit in Grenzen halten. LexDeJur erhält lediglich 20% seiner Besucher über Suchmaschinen, übrige kommen von anderen Websites oder über den Direktzugriff. Der Bekanntheitsgrad von LexDeJur ist damit begrenzt. An diesem Umstand wollen wir aber noch nicht aktiv arbeiten, sondern vielmehr auf Google warten, um dann -je nach Platzierung- gezielter ansetzen zu können. Bis dahin werden wir die Zeit nutzen und die Vorzüge von LexDeJur für unsere Besucher und auch für die Suchmaschinen noch klarer herausarbeiten, als dies bisher der Fall sein konnte. Erst danach werden wir mit unserem Konzept zu einer offensiven Öffentlichkeitsarbeit starten.
Noch ein Wort zu unserer Besucherstatistik! Bei uns können Sie sicher sein, dass wir die Besucherzahlen unseres Zählers nicht manipulieren. Was dort steht ist verbindlich! Mit 50 Besuchern pro Tag liegen wir im Übrigen innerhalb der Zielbestimmungen des Projekts während der Vorab-Version, was erfreulich ist. Dabei wird auch der Besucher, der LexDeJur mehrmals täglich nutzt, nur als ein Besucher gezählt.
Dennoch haben wir natürlich nichts dagegen, wenn Sie als User aktiv mithelfen, die Popularität von LexDeJur zu fördern. Aber bitte hierbei auf die Netiquette und den guten Stile achten! Wir benötigen keine Links um der Links wegen!
Es grüßt Sie herzlich 

