Die Rubrik „Aus der Praxis (LDJP)" bietet Ihnen ausgewählte Praxisberichte zu einzelnen Themen des Waffenrechts. Sie erhalten hier neben den Beiträgen von LexDeJur®-Autoren auch wissenschaftliche Abhandlungen von anerkannten Autoren des Waffenrechts, die in renommierten Fachzeitschriften veröffentlicht wurden.
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Dienstag, den 03. Januar 2012
Vor dem Hintergrund der Amokläufe von Erfurt und Winnenden wurde das Waffengesetz wiederholt verschärft. Von Teilen der Politik werden weitere Verschärfungen bis hin zu Totalverboten gefordert. Da derartige Verbote politisch jedoch aus guten Gründen und nicht zuletzt vor dem Hintergrund dann anfallender erheblicher Entschädigungen nicht durchsetzbar sind, wird auf verschiedensten anderen Wegen versucht, den Waffenbesitz so unattraktiv wie nur möglich zu machen. Neben der Erhebung von Gebühren für verschiedenste "Leistungen" der Waffenbehörden nach dem Waffengesetz, wurde und wird mancherorts die Möglichkeit der Einführung einer Waffenbesitzsteuer diskutiert. Diese stößt bei den Betroffenen auf erbitterten Widerstand. Der folgende Beitrag untersucht die Zulässigkeit einer solchen Steuer.
Mittwoch, den 03. August 2011
Der Beitrag erläutert den Pflichtenkreis von Waffeninhabern im Rahmen der verdachtsunabhängigen Aufbewahrungskontrollen gem. § 36 Abs. 3 WaffG, die ein Betreten der Räumlichkeiten des Waffeninhabers durch die Waffenbehörde voraussetzen. Darüber hinaus klärt er die Folgen einer Zutrittsverweigerung, die in der Rechtsliteratur offenbar strittig sind. Einigkeit besteht indes in der Frage, ob auch fremde Waffen, bspw. nach Entleihung, bei Gelegenheit der Kontrolle überprüft werden können.
Die thematischen Ausprägungen des Beitrages sind für Angehörige von Waffenbehörden und Waffenbesitzer gleichermaßen geeignet.
Dienstag, den 02. August 2011
Der Beitrag klärt die grundsätzliche Bußgeldbewehrung der Verstöße gegen das Führensverbot gem. § 42a WaffG im Allgemeinen und stellt die Grenzen polizeilicher Maßnahmen der Sicherstellung und Einziehung dar. Allein aus Gründen der Verhältnismäßigkeit besteht im Grundsatz keine Not zur Einziehung, also zur endgültigen Wegnahme von Gegenständen im Sinne des § 42a WaffG. Sie wird aber jedenfalls dann angezeigt sein, wenn der eigentliche Normadressat als gewaltbereiter Jugendlicher mit seinen Einhand- und Langklingenmessern als Verbotsobjekte betroffen ist. Bei Erwachsenden hingegen wären dann bei Wiederholungstaten auch waffenrechtliche Einzelverbote durch die Waffenbehörde angezeigt, wenn die Verbotsobjekte nicht gemeinhin als Nicht-Waffen gelten würden und sich von daher ein zusätzliches Verbot von vornherein verbietet. Ansonsten entscheidet außerhalb des Normadressaten die Schwere der Handlung als Richtmaß im Einzelfall.
Freitag, den 29. Juli 2011
Der Beitrag beurteilt den veränderten Rechtscharakter von Anscheinswaffen seit seiner Aufnahme ins Gesetz durch die Waffenrechtsnovelle 2008. Dabei grenzt LexDeJur® die begrifflichen Neuerungen vom althergebrachten Begriff ab und klärt, was der neue Begriff verbirgt. Die Ausnahmen vom Anscheinswaffenbegriff werden ausführlich kommentiert. Die hier dargestellten Überlegungen sind maßgebliche Grundlage dafür, die Einordnung bestimmter Anscheinswaffen nach dem WaffG zutreffend vornehmen zu können, was nicht nur der Praxis Schwierigkeiten bereitet.
Sonntag, den 02. Januar 2011
Unser LexDeJur-Mitglied Alexander Rott hat sich die Mühe gemacht, einen tieferen Blick in die verfassungsrechtlichen Untiefen des Führensverbots von Messern gem. § 42a WaffG zu wagen. In Übereinstimmung seiner Rechtsauffassung mit der von uns bereits publizierten Ansicht, § 42a WaffG sei in der genannten Sache verfassungswidrig (Link!), ergeht nun der folgende Praxisbericht als eine Art der Gemeinschaftsarbeit zwischen dem angehenden Juristen Rott und LexDeJur. Den Löwenanteil der Arbeit hat Herr Rott erledigt, wenngleich wir dessen Ausführungen vollumfänglich stützen. Etwaiger Beifall gebührt daher ihm, nicht LexDeJur.
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