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EMPFEHLUNG DER KOMMISSION 96/129/EG vom 12. Januar 1996 in Ergänzung zur Empfehlung 93/216/EWG zum Europäischen Feuerwaffenpass (EU-Empfehlung 96/129/EG)

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EMPFEHLUNG DER KOMMISSION 96/129/EG vom 12. Januar 1996 in Ergänzung zur Empfehlung 93/216/EWG zum Europäischen Feuerwaffenpass


DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 155 zweiter Gedankenstrich,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. Nr. L 256 vom 13.9.1991, S. 51) sieht die Einführung eines Europäischen Feuerwaffenpasses vor.

In ihrer Empfehlung 93/216/EWG (ABl. Nr. L 93 vom 17. 4. 1993, S. 39) zum Europäischen Feuerwaffenpass hat die Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, diesen Pass gemäß dem Muster im Anhang dieser Empfehlung einzuführen.

Das Muster des Europäischen Feuerwaffenpasses muss aufgrund des Beitritts der neuen Mitgliedstaaten angepasst werden -

EMPFIEHLT:


Artikel 1

Die Republik Österreich, die Republik Finnland und das Königreich Schweden führen den Europäischen Feuerwaffenpass gemäß dem Muster im Anhang dieser Empfehlung ein.


Artikel 2

Die übrigen Mitgliedstaaten, die den Europäischen Feuerwaffenpass bereits gemäß dem Muster im Anhang zur Empfehlung 93/216/EWG ausstellen, führen den Pass gemäß dem Muster im Anhang dieser Empfehlung schrittweise bis zum Auslaufen des alten Modells, spätestens aber am 1. Januar 1998 ein.